Was brauchen Sie für die Behandlung?
- Ärztliche Verordnung und Befunde
- Badetuch für die Therapieliege
- bequeme Kleidung
Befunderstellung
Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei bin ich auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen.
Behandlung
Meine Leistungen setzen sich aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen zusammen, wie insbesondere:
- persönliche, individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung
- behandlungsbezogene Administration, Terminvergabe
- für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B. Anpassung und Bereitstellen individuellen Therapiematerials
- Dokumentation (Krankengeschichte) und 10-jährige Aufbewahrung, wobei Sie ein Recht zur Einsichtnahme und Kopie (gegen Kostenersatz) haben
Was ist Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung?
Im Rahmen der Erstbegutachtung werden wir Behandlungsziele und -maßnahmen besprechen und vereinbaren. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie mir über Ihren Gesundheitszustand Auskunft geben. Ich unterstütze Sie dabei durch gezielte Fragestellungen.
Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist Ihre Mithilfe unentbehrlich. Mithilfe kann bedeuten, bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen.
Wann endet die Behandlung?
Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue (falls Sie eine Rückerstattung wünschen auch chefärztlich bewilligte) ärztliche Verordnung.
Terminstornierung
Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, mir dies unverzüglich – spätestens aber werktags 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin – mitzuteilen. Andernfalls behalte ich mir das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin zu 100% in Rechnung zu stellen.
Behandlungskosten u. Kostenrückerstattung
Die Kosten der Behandlung bemessen sich nach einer Kombination aus Therapiezeit, Dokumentationszeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material. Ich habe keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Nach Beendigung der Therapie stelle ich Ihnen eine Rechnung aller Behandlungen, die Sie mir bitte per Überweisung/ e-baking begleichen. Die Rechnung, die Zahlungsbestätigung und die Verordnung (ihre Unterschrift neben den erfolgten Terminen) schicken Sie dann an Ihre Krankenversicherung, um einen Teil der Kosten von der Kasse refundiert zu bekommen. Der Betrag ist je nach Kasse unterschiedlich – bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrem Versicherungsträger. Geraten Sie mit der vereinbarten Zahlungsmodalität in Verzug, behalte ich mir das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe von 4 % in Rechnung zu stellen. Für im Zusammenhang mit nicht entsprechend der Fälligkeit bezahlten Honorarforderungen durchgeführte Mahnungen bemessen sich die erhobenen Mahnspesen für die erste Mahnung auf €15,–, für die zweite Mahnung auf €25,– und für die dritte Mahnung auf €35,–. Die Gesamtkosten der Behandlung ergeben sich daher aus der Honorarforderung zuzüglich etwaiger, anfallender Verzugszinsen und Mahnspesen.
